Der Fachbereich 5 (SGBII) ist sehr vielfältig und anspruchsvoll !

Der Bereich stellt sich und seine Aufgaben vor

Mitglieder des Fachbereich 5 (SGBII) beschäftigen sich mit allen Belangen der Beschäftigten in den Jobcentern, sowohl in den gemeinsamen Einrichtungen (gE), als auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT). Die beiden Organisationsmodelle, sowie die dezentrale Organisationsverantwortung, bewirken eine enorme Vielfältigkeit der Jobcenter in der Aufbau- und Ablauforganisation, sowie in den Rahmenbedingungen für die Arbeit. Dies macht die Arbeit im Fachbereich 5 (SGBII) sehr vielfältig und anspruchsvoll.

Abgebildete Personen von links nach rechts: Heiko Wehrmann, Stefan Scheer, Nicole Absch, Marco Bönneken, Ralf Wehrheit, Michael Scheibe

Wir haben frühzeitig erkannt, dass die Beschäftigten und die Personalräte der Jobcenter enormen Unterstützungsbedarf haben, da Ihnen eine Stufenvertretung fehlt und von den Arbeitgebern und dem Gesetzgeber kein funktionierendes Netzwerk außerhalb des gesetzlichen Rahmens (§44h SGBII) gewünscht ist.

Die Jobcenterpersonalräte haben nur auf Bundesebene die Möglichkeit sich zu treffen. Deswegen besteht in NRW seit fast 10 Jahren ein Netzwerk unter den einzelnen Jobcentern, welches durch den Fachbereich 5 (SGBII) moderiert und betreut wird. Der Erfolg gibt uns Recht, unser Netzwerk vergrößert sich ständig und ist eine feste Institution für die Jobcenter geworden. Kurze Wege sind unser Ziel.

Mehrmals jährlich finden Netzwerktreffen statt. Dort werden die Belange der Jobcenter gebündelt, strukturiert und beim Landesgruppenvorstand eingebracht.

Zu unseren Netzwerktreffen sind alle interessierten Mitglieder der vbba aus den Jobcentern herzlich eingeladen.