Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der „Informationsflut“ ist vor der Informationsflut …
Wie bereits angekündigt, werden wir uns nicht mit dem unzureichenden Angebot der Arbeitgeberseite zufrieden geben.
Eine Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion finden sie hier:
Stellungnahme
Die bundesweit angekündigten (Warn-)Streikmaßnahmen des dbb beamtenbund und tarifunion finden
zentral an verschiedenen Orten im Bundesgebiet statt.
In NRW ist eine große Kundgebung in Bochum am 27.04.2016 geplant. Aufruf und Ablauf:
Ein Ausstempeln für einen ganztägigen Warnstreik ist nicht erforderlich:
Beamtete Kolleginnen und Kollegen dürfen natürlich nicht streiken. Wenn sie sich jedoch solidarisch mit den Forderungen erklären möchten,
können sie dies gern in ihrer Freizeit tun. Dies bedeutet, dass sie sich entweder für die Dauer der Abwesenheit „ausstempeln“ oder für diesen Tag
Guthabenausgleich oder einen Urlaubstag nehmen.
Die Anreise zum Sammelpunkt in Bochum erfolgt individuell (ggf. öffentliche Verkehrsmittel – wenn diese nicht ebenfalls bestreikt werden-
oder in Fahrgemeinschaften mit privaten PKW).
Für die Teilnahme an diesem Warnstreik kann bei Einkommensabzügen wg. der Streikteilnahme vbba-Mitgliedern ein Streikgeld gewährt werden.
Das Streikgeld für Mitglieder der vbba beträgt bei einer Warnstreikteilnahme je Stunde der Teilnahme 12,00 € – maximal 60,00 € pro Tag.
Wer an dem Warnstreik in Bochum teilnehmen möchte, meldet sich bitte beim „Streikkomitee“ der vbba Essen:
Richard Fleischer BIZ Essen Telefon 181 2192 oder
Thomas Birlenberg R 0142 Telefon 181 5006 oder
Gudrun Scholten R 0143 Telefon: 181 4200.
Das „Streikkomitee“ wird Streikwesten und anderes von der vbba Gewerkschaft Arbeit und Soziales zum Sammelplatz des Warnstreiks mitbringen.
Mit Ihrer Meldung können auch mögliche Fahrgemeinschaften abgesprochen werden.
Verfahren „Streikgeld“
Erstattung entstandener Fahrkosten:
Die Beantragung der Erstattung von Fahrkosten zum Streik (öffentliche Verkehrsmittel oder Kilometerpauschale bei Nutzung PKW
– Mitfahrer erhalten keine Erstattung) erfolgt formlos. Eine Tabelle zur Dateneintragung liegt beim „Streikkomitee „.
Die Überweisung erfolgt zeitnah.
Erstattung Gehaltsabzüge:
Nach Vorlage einer entsprechenden Entgeltabrechnung beim „Streikkomitee“
(Kopie oder Ausdruck aus dem Mitarbeiterportal/Entgeltabrechnungen) wird das daraus errechnete Streikgeld ebenfalls
so schnell wie möglich überwiesen (gesondert zur Fahrkostenerstattung).
Bitte die Entgeltabrechnung nicht zusenden – sondern persönlich abgeben!
Soweit Kolleginnen und Kollegen teilnehmen wollen, die –noch- nicht in der vbba Gewerkschaft Arbeit und Soziales organisiert sind (und nicht aktuell Mitglied einer anderen Gewerkschaft sind), können diese ebenfalls am Warnstreik teilnehmen. Das Streikgeld wird jedoch nur gewährt, wenn vor Beginn des Warnstreiks eine Beitrittserklärung zur vbba abgegeben wurde.
Falls sich Kolleg/innen erkundigen –eine Beitrittserklärung ist beigefügt:
Zeigen wir es unserem Arbeitgeber/Dienstherrn!
Nachvollziehbare Angebote müssen auf den Tisch!
Wir sind es –uns- wert!
mit freundlichen Grüßen
Gudrun Scholten
Vorsitzende der vbba-Gruppe Essen
Agentur für Arbeit Essen
Berliner Platz 10
45127 Essen